Unanwendbarkeit des § 357 StPO zu Gunsten eines früheren Mitangeklagten, für den die Revision wegen § 55 Abs. 2 JGG unzulässig war: Zugleich Besprechu - Mathis Heite
Im vorliegenden, zu besprechenden Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofes, befasst sich der erste Strafsenat mit der Frage der Unanwendbarkeit der Revisionserstreckung nach �?� 357 zu Gunsten eines f... |
|
|
|